XRechnung und ZUGFeRD
Ein strukturierter Datensatz nach europäischer Norm. Die XRechnung ist eine reine Datendatei, ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF mit diesem Datensatz.
Mach den Check: sechs kurze Fragen, zwei Minuten, ohne Anmeldung. Danach weißt du, ob dich die Pflicht ab Januar trifft und was bei deinen Rechnungen noch fehlt.
Ein Angebot von OCTA Steuerberater aus Bielefeld, Paderborn und Rheda-Wiedenbrück.

Das Jahresgeschäft läuft, die Schlussrechnungen stehen an. Und mittendrin die Frage, ob sich ab Januar etwas an deinen Rechnungen ändern muss.
„Betrifft mich das überhaupt?“
Die Pflicht kommt in Stufen und hängt an deinem Umsatz. Wer sie nicht kennt, kann sie auch nicht planen.
„Meine Rechnungen sind doch schon digital. Als PDF.“
Genau da liegt der Irrtum: Eine PDF zählt nicht als E-Rechnung. Gemeint ist ein Datensatz, den Software automatisch lesen kann.
„Im Dezember habe ich andere Sorgen.“
Verständlich. Nur lässt sich eine Umstellung in den letzten Tagen des Jahres kaum noch sauber testen.
Kostenlos · 2 Minuten · ohne Anmeldung
Sechs Fragen, die du ohne Unterlagen beantworten kannst. Am Ende weißt du, ob und ab wann die Pflicht dich trifft und wo du bei deinen Rechnungen stehst.
Deine Antworten bleiben in deinem Browser. Wir sehen sie nicht.
Nicht jede Rechnung per E-Mail ist eine E-Rechnung. Entscheidend ist, ob ein Computer sie ohne Abtippen lesen kann.
Ein strukturierter Datensatz nach europäischer Norm. Die XRechnung ist eine reine Datendatei, ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF mit diesem Datensatz.
Eine normale PDF per E-Mail, eine Papierrechnung oder ein Scan. Rechtlich ist das nur noch eine „sonstige Rechnung“.
Alle drei passieren oft unbemerkt. Auffallen tun sie erst, wenn ein Kunde nachfragt oder die Betriebsprüfung kommt.
Eine PDF per E-Mail sieht digital aus, ist rechtlich aber nur eine „sonstige Rechnung“ wie Papier. Gefordert ist ein Datensatz, den Software automatisch lesen kann: XRechnung oder ZUGFeRD.
ZUGFeRD zählt erst ab Version 2.0.1, und die Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht. Bei Mischformaten zählt immer der Datenteil. Stimmt der nicht, hilft auch eine perfekt aussehende PDF nichts.
Das Original ist die Datei, nicht der Ausdruck. Sie muss acht Jahre unverändert und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Fehlt das Original, kann das den Vorsteuerabzug kosten.
Ob du einen davon machst, zeigt dir der Check.
Seit 01.01.2025
Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen und digital aufbewahren können.
Heute
Noch dürfen alle Unternehmen PDF- oder Papierrechnungen verschicken.
Ab 01.01.2027
Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hat, muss E-Rechnungen ausstellen.
Ab 01.01.2028
Dann gilt die Pflicht für alle Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland.
Ohne korrekte E-Rechnung riskieren deine Geschäftskunden ihren Vorsteuerabzug. Viele zahlen dann erst, wenn die Rechnung berichtigt ist.
Software einrichten, Rechnungsvorlagen anpassen, mit echten Kunden testen. Das lässt sich nicht zwischen den Jahren erledigen.
E-Rechnungen müssen acht Jahre unverändert digital aufbewahrt werden. Ausdrucken und Abheften reicht nicht mehr.

Du willst dein Unternehmen führen, nicht Rechnungsformate studieren. Genau dafür sind wir da. Wir klären mit dir, ob und ab wann die Pflicht dich trifft, und übersetzen das in einen klaren Fahrplan für deine Rechnungen.
„Mit unserer Buchführung sind wir jetzt super aufgestellt. Dank OCTA können wir der Buchprüfung selbstbewusst entgegensehen.“
Zwei Minuten, sechs Fragen. Du bekommst eine erste Einschätzung.
Wir schauen gemeinsam auf deine Situation: Frist, Rechnungen, Software, Ablage.
Termin anfragenDu weißt, was bis wann zu tun ist, und kannst dich wieder auf dein Geschäft konzentrieren.
Alle Fristen, Ausnahmen und Quellen findest du auch auf unserer Infoseite zur E-Rechnung.
Für Rechnungen an andere Unternehmen nicht mehr, sobald deine Pflicht beginnt. Eine PDF ohne eingebetteten Datensatz gilt nur als „sonstige Rechnung“.
Dein Gesamtumsatz im Jahr 2026. Also alles zusammen, auch Umsätze mit Privatkunden, nicht nur der Anteil mit Geschäftskunden.
Nein, Kleinunternehmer*innen sind dauerhaft davon befreit. E-Rechnungen empfangen und aufbewahren musst du aber trotzdem können.
Nein. Die Pflicht betrifft nur Rechnungen an andere Unternehmen. Privatkunden kannst du weiter wie bisher abrechnen.
Ja, zum Empfangen reicht ein E-Mail-Postfach. Wichtig ist, dass du die Datei danach acht Jahre unverändert digital aufbewahrst. Ausdrucken reicht nicht.
Im Gespräch klären wir zuerst deine Situation und was bei dir ansteht. Was eine Begleitung danach kostet, besprechen wir offen, bevor etwas passiert.
Am schnellsten
Wir schauen gemeinsam auf deine Frist, deine Rechnungen, deine Software und deine Ablage. Du gehst mit einem klaren Fahrplan raus.
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